HYGIENEKONZEPT COVID19

Versammlung in der Bürgerhalle

 

Grundsätzlich ist die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, in der aktuellen Fassung (13.05.2021), gültig. Auf dieser Rechtsverordnung wird grundsätzlich verwiesen. Ferner auf die Allgemeinverfügung (vom 31.05.2021) des Landkreis Ludwigsburg. Ebenso die jeweilige Verfügung der Stadt Ludwigsburg. Zum Schutz unserer Mitglieder und Gästen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten:

 Verhaltensregeln

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen sicher.
  • Mund-Nase-Maske ist während der Versammlung Pflicht. Ausnahme bei Wortmeldungen/Redebeiträgen und Verzehr.
  • Am Saaleingang erfolgt die Registrierung der Versammlungsteilnehmer. Dies erfolgt mittels Mitgliederlisten, Gästelisten und Einzellisten. Vermerkt ist Datum, Uhrzeit Beginn und Ende der
  • Teilnahme und der Tischnummer. Der Platz kann nicht gewechselt werden.
  • Ein aktueller CORONA-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, muss vorgelegt werden.
  • Es wird dringend empfohlen bei Betreten des Versammlungsraumes Sportgeländes von der Möglichkeit der Desinfektion der Hände Gebrauch zu machen. Wir stellen dafür ausreichend Desinfektionsmittel am Eingangsbereich zur Verfügung.
  • Die Bestuhlung im Versammlungsraum erfolgt als Reihen (Kino) an Tischen und unter Einhaltung des Mindestabstandes.
  • Körperliche Begrüßungsrituale jeglicher Art sind zu unterlassen
  • Die Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) ist einzuhalten
  • Wenn Räumlichkeiten (Toiletten, Nebenräume) betreten werden, ist zwingend das Tragen des Mund-Nasen-Schutz und der mindestens 1,5 m Abstand Pflicht.
  • Personen die nachfolgenden Symptome haben, dürfen der Versammlung nicht beiwohnen Husten, Fieber, Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.

 

Bitte mindestens 1,5m Abstand halten!